Aufgaben und Ziele der Landesdolmetscherzentrale

"Zu viele Menschen machen sich nicht klar, 
dass wirkliche Kommunikation eine wechselseitige Sache ist." 
(Lee Iacocca)

 

  • Die Vermittlung von Gebärdensprachdolmetscher*innen erfolgt grundsätzlich auf Anfrage.
  • Wir vermitteln aus einem Pool aus angestellten und freiberuflichen Dolmetscher*innen für die Deutsche Gebärdensprache und andere geeignete Kommunikationshilfen.
  • Wir übernehmen die Abrechnung mit den Kostenträgern und die Honorarabrechnung.
  • Wir arbeiten Länderübergreifend.
  • Wir arbeiten nach der DIN 15038 
  • Wir unterliegen dem Datenschutz und der Verschwiegenheit.
  • Wir koordinieren und organisieren von einem Einsatz bis zur Großveranstaltung.
  • Wir verwalten Fördergelder  für die kommunikative Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

 

Hier eine kleine Auswahl von Einsatzbeispielen:

  • Asylverfahren

  • Autokauf

  • Beratung bei Behörden (AA, Sozialamt usw.)

  • Betriebe (Versammlungen, Arbeitsplatzeinw., Erprobung)

  • BFA / LVA (amtsärztl. Untersuchungen / Gutachten etc.)

  • Bildungsmaßnahmen (FB / Umschlung / WB)

  • Ehrungen

  • Einstellungsgespräche / Personalgespräche

  • Elternabende

  • Eröffnung von Gebärdensprachkursen

  • Fahrschule

  • Geltungsbereich des Zeugen- und Sachverständigengesetzes

  • Gespräche Rechtsanwalt / Notar

  • Gottesdienste

  • Jubiläumsfeiern

  • Kirchentage

  • Kongresse, Tagungen

  • Kontoeröffnung

  • Medizinischer Bereich

  • Mieter-, Vermieterberatung

  • notariell beurkundete Verträge

  • Politische Veranstaltungen

  • Polizeiliche Vernehmungen
 ● Reisebüro / Reiseführung

  • Studium

  • Sportverband

  • Taufe / Konfirmation / Jugendweihe / Kommunion / Firmung

  • Trauerfeierlichkeiten

  • Trauungen

  • Veranstaltungen Behindertenverbände / Wohlfahrtsverbände

  • Vereine (Vorträge, Ausfahrten, Jubiläen, Ehrungen etc.)

  • Versicherungsberatung

  • Volkshochschulkurse

Fakten & Hintergründe

 

Wer nicht oder nur wenig (lautsprachlich) sprechen kann, weil er gehörlos ist oder nicht richtig hören kann, wer nicht versteht, was Radiofunk und Fernsehen ihm alltäglich akustisch "frei Haus" liefern, der ist ausgegrenzt, gesellschaftlich isoliert - ihm droht die Gefahr zu vereinsamen.



Die Kommunikation bzw. ein gleichberechtigter Austausch zwischen hörenden und hörbehinderten Menschen kann nur mittels der Gebärdensprache erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass sich Hörende Kenntnisse in der Gebärdensprache aneignen.

 Die Gewinner sind in jedem Fall beide Seiten, sei es, dass hörende Personen eine "Fremdsprache" erlernen und somit ihr Allgemeinwissen vergrößern, für die Sinnesbehinderung sensibilisiert werden oder sei es, dass hörgeschädigte Menschen ein größeres Interesse in der Gesellschaft erfahren und dadurch ihre Persönlichkeit besser entwickeln können.



Zum Erlernen der Gebärdensprache bedarf es einer fachlichen Anleitung.

 

Pflichten der Gebärdensprach-Dolmetscher*innen

  • Dolmetschen für Hörende und Gehörlose von DGS in Deutsch und Deutsch in DGS, sowie in Unterstützende Kommunikation (UK)

  • Übersetzen von Schreibstücken

  • Telefondolmetschen

  • Kenntnisse in DGS, LBG, FA und anderen geeigneten Kommunikationsformen

  • Gute Ausdrucksweise in der Lautsprache

  • Dolmetscher sind Sprachmittler. Sie haben keine beratenden Aufgaben.

  • Sie dürfen im Einsatz ihre eigene Meinung nicht äußern.

  • Dolmetscher dürfen über Inhalt, Auftraggeber, Ort und Dauer ihres Auftrages nicht sprechen;
    sie unterliegen den gesetzlichen Regelungen den Schweigepflicht.
  • Die Dolmetscher müssen sagen, wenn sie etwas nicht verstehen oder sich einer Aufgabe nicht gewachsen fühlen.

  • Die Dolmetscher müssen dann nachfragen oder eventuell den Einsatz abbrechen.

 Rechte der Gebärdensprach-Dolmetscher*innen

  • Vorbereitungsmaterial (Unterlagen, Kopien,...)

  • eventuell Doppelbesetzung

  • angemessene Bezahlung

  • Pausen

  • Ablehnung von Aufträgen

  • Abbruch des Einsatzes, wenn die Arbeitsbedingungen unzumutbar sind


Was ist Dolmetscher*innen nicht erlaubt?

  • erklären, helfen, beraten

  • für Kunden Fragen stellen oder beantworten

  • die eigene Meinung mit einfließen
 lassen
  • den Gehörlosen in seinen Entscheidungen beeinflussen, Erklärungen abgeben

  • bei menschlichen Konflikten vermitteln

  • den Gehörlosen über andere Dolmetscher ausfragen

Das Fingeralphabet kommt zum Einsatz bei:

  • Namen von Personen
 (wenn keine Namensgebärde vorhanden ist)

  • Namen von Städten und Ländern, Eigennamen
 (wenn es dafür keine Gebärde gibt)

  • Film- oder Buchtiteln

  • Markenbezeichnungen (z.B. Opel)

  • Fremdwörtern


Das Fingeralphabet ist in jedem Fall nur ein Hilfsmittel und keineswegs ein Ersatz für Gebärden.

Beim Einsatz des Fingeralphabets ist eine fließende Bewegung anzustreben.

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