Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist, Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen bzw.
zu verbessern.
Speziell für hörbehinderte Menschen bedeutet das, mithilfe von Gebärdensprachdolmetschern und anderen geeigneten Kommunikationshilfen Sprach- und
Kommunikationsbarrieren abzubauen. Untertitel und Gebärdensprache ermöglichen Zugang zu Informationen, Bildung und Arbeit. Beim Internationalen Kongress in Vancouver 2010 (ICED) wurden allgemeine Ziele erarbeitet, um die Situation der Tauben und
Hörbehinderten weltweit zu verbessern.
Das ZFK bietet Leistungen in den Bereichen:
und unterstützen Sie beim Antrag eines Persönlichen Budgets.
Wenn Sie Fragen zu einem dieser Themen haben, beraten wir Sie gern.
Eingliederungshilfe
Laut § 53 Abs. 1 SGB XII haben Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, Recht auf Leistungen der Eingliederungshilfe (für körperliche, geistige oder Mehrfachbehinderung erfolgt Zuordnung nach §§ 53, 54 SGB XII auf Antrag der Eltern).
Solche Leistungen finden in verscheidenen Lebensbereichen der Betroffenen Anwendung:
Arbeitsassistenz
ist eine Form des Nachteilsausgleich für schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen oder selbstständig Tätige, wenn aufgrund der Behinderung ein regelmäßiger Bedarf an Unterstützung am Arbeitsplatz festgestellt wird. Der Bedarf muss individuell geprüft werden, und Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen zustimmen.
Als Arbeitsassistent*innen für Hörbehinderte können Gebärdensprachdolmetscher*innen und Kommunikationsassistenten zum Einsatz kommen.
KiTa- und Schulassistenz
ist eine Eingliederungshilfe und kann auf Antrag der Eltern von schwerbehinderten Kindern gewährt werden. Dadurch soll die soziale Teilhabe des Kindes/Jugendlichen im Kindergarten und in der Schule und der Zugang zu Bildung und WIssen sichergestellt werden. Zur Unterstützung der Kommunikation können Gebärdensprachdolmetscher*innen und andere geeignete Kommunikationshilfen eingesetzt werden.
Ambulante Einzelfall- und Familienhilfe
Eine Hörbehinderung stellt die Betroffenen und deren Umfeld häufig vor große Herausforderungen. Familien sind in der Mehrzahl gemischt hörend und hörbehindert (90% der Gehörlosen haben hörende Eltern). Die Kommunikation mit Behörden, Schulen und anderen Stellen ohne gebärdensprachkompetente Fachleute stellt für einen Teil der Gehörlosen ein unuberwindbares Hindernis dar. Über die Sprachmittlung durch Gebärdensprachdolmetscher*innen hinaus, bieten Ambulante Einzelfall- und Familienhilfen Unterstützung beim Umgang mit diesen Barrieren. Sie bieten Hilfe zur Selbsthilfe und arbeiten auf die Selbstständigkeit der Gehörlosen ohne Bevormundung hin.
Gebärdensprachkurse - Sensibilisierungskurse
Unsere Kurse sind vornehmlich individuelle Kurse die ganzheitlich angeboten werden.
Neben dem Erlernen der Gebärden und der Gebärdensprache werden auch die Zusammenhänge zwischen Sprache und soziokulturellen sowie gesellschaftlich-politischen Hintergründen und Zusammenhängen
vermittelt. Nur so ist die Wechselseitigkeit in der Kommunikation gegeben.
Mehr Informationen zum Kursangebot finden Sie hier.
Persönliches Budget
Das persönliche Budget ist eine Form der Finanzierung von Eingliederungshilfe. Bisher bekommen zumeist die Anbieter von
Leistungen – wie z.B. ambulante Dienste oder Heime – die Gelder, die von den Versicherungen oder Ämtern gezahlt werden. Diese Einrichtungen bestimmen dann auch das Wie, Wann und Wo. Diejenigen,
die die Leistungen in Anspruch nehmen, haben oftmals nur eingeschränkte oder gar keine Möglichkeiten, über die Art und Weise der Leistungserbringung zu bestimmen.
Anders dagegen im Persönlichen Budget. Hier erhalten die betreffenden Menschen selbst die Gelder und können sich quasi „auf dem Markt“ die entsprechenden Leistungen entsprechende ihren
individuellen Bedürfnissen einkaufen, z.B. Gebärdensprachdolmetscher, soziale oder Kommunikationshilfen usw..
Wo Sie uns finden:
POTSDAM (Hauptsitz ZFK e.V.
Soziales, Bildung und Landesdolmetscherzentrale)
Wetzlarer Str. 18
14482 Potsdam
Telefon: (0331) - 8871 307
Fax: (0331) - 8871 319
Facetime:
beratung [ät] zfk-bb [punkt] de
info [ät] zfk-bb [punkt] de
www. zfk-bb. de
POTSDAM BABELSBERG
(Kultur und Medien)
Großbeerenstr. 179
14482 Potsdam
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Fax: (0331) - 70445632
Facetime:
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film [ät] zfk-bb [punkt] de
www. zfk-bb. de
BERLIN (Zweigstelle der
Landesdolmetscherzentrale)
Zingster Straße 8
13051 Berlin
Telefon: (030) - 4431 08 30
Fax: (030) - 4431 08 31
Facetime:
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info [ät] zfk-bb [punkt] de
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COTTBUS (Hauptvermittlungsstelle
der Landesdolmetscherzentrale und IFD für Hörbehinderte)
Sachsendorfer Str. 5
03051 Cottbus
Telefon: (0355) - 729 58 90
Fax: (0355) - 22 77 9
Facetime:
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LDZ [ät] dolmetscherzentrale
[punkt] com
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